Obedienz
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oboediēns, obēdiēns (lat.) = gehorsam, willfährig, fügsam
- Obedienz beschreibt im 18. Jhdt. :
- überhaupt Gehorsam.
- Jedes Amt, welches die Mönche auf Befehl ihrer Obern unentgeltlich verwalten müssen.
- Die feststehende Besoldung der Domherren, welche ihnen aus liegenden Gründen angewiesen wird, und eine Pfründe ist, die sie noch außer dem, mit ihrem Amte verbundenen Einkommen erhalten.[1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Oeconomischen Encyclopädie. J.G. Krünitz! (1773 bis 1858)