Obedienz

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oboediēns, obēdiēns (lat.) = gehorsam, willfährig, fügsam

  • Obedienz beschreibt im 18. Jhdt. :
  1. überhaupt Gehorsam.
  2. Jedes Amt, welches die Mönche auf Befehl ihrer Obern unentgeltlich verwalten müssen.
  3. Die feststehende Besoldung der Domherren, welche ihnen aus liegenden Gründen angewiesen wird, und eine Pfründe ist, die sie noch außer dem, mit ihrem Amte verbundenen Einkommen erhalten.[1]

Fußnoten

  1. Quelle: Oeconomischen Encyclopädie. J.G. Krünitz! (1773 bis 1858)