Burmeister

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Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)


Bedeutung
  1. "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")"
Aufgaben
  1. Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  2. handhabten Flurpolizei (Pfändung)
  3. standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
  4. führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen [1]


Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle