Holzrichter

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Berufsbezeichnung

Bedeutung: Holzrichter, Organ der Markgenossenschaft, Leiter des Holzgerichtes nach der Markenverfassung,, zwischen den Gerichstagungen oberster Verwalter der Mark.

Erbholzrichter

Bedeutung: Wohl ursprünglich frei wählbares oder als Lehen vergebenes Amt, welches erblich geworden war.