Hessen-Homburg
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Vorlage:Begriffserklärungshinweis
Vorlage:Begriffserklärungshinweis
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Hessen-Homburg
Einleitung
Hessen-Homburg ist die in der historischen und genealogischen Literatur übliche, jedoch inoffizielle Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen-Homburg.
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Hessen-Homburg bestand bis 1866 aus den Ämtern:
- Homburg
- Meisenheim (1815-1866)
Geschichte
1866 Eingliederung in das Großherzogtum Hessen
Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das Großherzogtum Hessen eingegliedert, das Amt Meisenheim fiel jedoch bereits am 3. September 1866 an Preußen.