Regulierung

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Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse

Unter Regulierung verstand man im 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergshen Reformen in Preußen ab 1811 (Edikt zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse von 1811. Dabei versteht man unter

  1. gutsherrlichen Verhältnissen die Lage in den adlichen Gütern (Rittergüter);
  2. bäuerlichen Verhältnissen die Lage in den kgl. Domainen-Ämtern.