Neubürger
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Neubürger waren Personen, die neu das Bürgerrecht einer Stadt erwarben. Häufig ist die Aufnahme von Neubürgern in einem Bürgerbuch festgehalten worden.
Vielerorts mussten Söhne von Bürgern das Bürgerrecht nicht neu erwerben, galten also nicht als Neubürger. Sie wurden auch als Jungbürger bezeichnet. Dies ist jedoch in den Städten unterschiedlich gehandhabt worden.