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Vorlage:Begriffserklärungshinweis
- „Vorwerk“ oder "Vorwijck" (ndd.).
- Bedeutung: Als Teil der Landwehr, dann meist an Verbindungswegen, vor der Stadt gelegene befestigte Anlage oder äußeres "Wijck" (Wijck = Hook) oder Nachbarschaft. Diese Vorwerke könnten durchaus im Mittelalter auch als "Motte" oder Turmhügelburg ausgebaut gewesen sein.