Generaldepartementsräthe-Attribution
Ernennung
Der General – Departementsrath wird vom Kayser ernannt , und alle 5 Jahre zum Drittel erneuert.
Aufgaben
Der General – Departementsrath versammelt sich jährlich einmal, oder auch ausserordentlich, sobald er vom Kayser zusammenberufen wird, seine Sitzun¬gen können nicht über 4 Tage dauern, er er¬nennt in seiner Jahrssitzung aus seiner Mitte einen Präsidenten und einen Secretair. — Er vertheilt die directen Steuern , welche das De¬partement aufbringen muß, unter die Arron¬dissements. — Er entscheidet über die Gesuche, welche der Arrondimements-Rath, Städte, Burgen oder Dörfer um Verminderung einlegen. — Er bestimmt die Anzahl der Zulags-Centimen , deren Aufbringung zur Deckung der Departements- ¬Nothwendigkeiten erforderlich ist, wobey jedoch die durch das Gesetz vorgeschriebenen Gränzen nicht überschritten werden dürfen. — Vor ihm wird die Jahrsrechnung, welche der Präfect über Verwendung der Zusatz - Centimen anferti¬gen läßt, abgenommen. — Er entdeckt seine Meynung über den Zustand und die Bedürfnisse des Departements , und überschickt sie dem Mi¬nister des Innern.