Schulze (Beruf)

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Schulze, Schultheiss, oder Schulte als Amts- oder Gemeindevorsteher im Verwaltungsbezirk (Schultheissbezirk) eines Amts- oder Gemeindeverbandes.

Der Schulte, Schulze oder Schultheiss wurde entweder von der vorgesetzten Behörde (Kreisverwaltung, auch Gutsherrschaft) eingesetzt, wurde aber auch innerhalb seines Schultheissbezirkes nach unterschiedlichen regionalen/lokalen Regeln gewählt.

Um 1816- 1835 in der Provinz Westfalen ausschließlich im Kreis Wittgenstein angewandt.