Meierei (Landwirtschaft)
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Hierarchie: Regional > HRR > Historische deutsche Staaten > Lebensumstände > Wirtschaft > Dorfwirtschaft > Meierei Vorlage:Begriffserklärungshinweis
Einleitung
- Meier ist eine Ableitung von māior (lat.)
- māior (lat.) = größer, höher
- māiorātus (lat.) = der Stand eines Höheren (daher: Majorat)
- māioriārius (lat.) = der Obersteuerpächter
- maiores villae(lat.) = Oberhof
Bedeutung
Meier aus dem lateinischen „māior“ abgeleitet kann im jeweiligen Zusammenhang bedeuten:
- Vogt (z.B. konnte die Äbtissin des Stiftes Essen „Meiersche“ eines ihrer Oberhöfe sein)
- Verwalter u. Bewirtschafter eines Meierhofes als Landgut (z.B. ein von der Äbtissin eingesetzter Verwalter solch eines Oberhofes)
- ein bewirtschaftender Erbpächter eines Bauernerbes als Vollmeier, Halbmeier….., seine Frau als „Meiersche“.
- zeitlicher Pächter eines Bauernerbes
- Meierei als Milchgut, als Betrieb für Michwirtschaft