Burgmannsitz

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Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Bedeutung

Ein Burgmannsitz war in der Zeit des HRR ein Burglehen des jeweiligen Landesherrn an einen Burgmann auf einer seiner Burgen oder in einer Stadt.

"Elmendorffsburg", früherer Burgmannssitz zu Vechta

Lage der Burgmannsitze

Die Häuser lagen regelmäßig an der Stadt- , Burgmauer oder an der Freiheit der Burg.

Residenzpflicht

Burglehen waren durch den Landesherrn mit Einkünften versehen und erforderten im Gegenzug Residenzpflicht in der Stadt oder Burg.

Hauptarten der Lehen

  1. Anfänglich waren Burglehen Mannlehen oder rechte Lehen, welche dem Mann mit Mannschaft auf Lebenzeit geliehen wurden, ein ursprüngliches Soldatenlehen für Soldatendienste, welches daher auf die Lebenszeit eines Ritters angelegt war und dann erlosch und eine lokale Präsenzpflicht erforderte.
  2. Erblehen im Mannesstamm oder „feudum paternum“ wurden in männlicher Erbfolge ebenfalls bei Burglehen vergeben, so kam das Lehen beim Tod des Vaters allein auf die Söhne und fiel nicht an den Lehngeber zurück.

Unschatzbarkeit

Burgmannsitze zählten zu den freiadeligen Häusern und waren, wie auch Klöster, geistliche Einrichtungen, Landeseinrichtungen u.ä. schatzfrei.