Erbfolge

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Einführung

Hermann von Wied, Erzbischof und Kurfürst von Köln, Herzog von Westfalen, klärte durch eine Verordnung im Jahre 1538 in seinem Herrschaftsbereich, wie im ganzen Reich vorgesehen, die Intestat-Erbfolge in den absteigenden, aufsteigenden und Seiten- Linien. Dies war zur Klärung des allgemeinen Rechts notwendig geworden. Zum Anhang gehörte ein Chema der Erbfolge. Ähnlich wurde bei der Festellung des Grades der Blutsverwandschaft verfahren

Chema der Erbfolge

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Chema der Erbfolge oder Succession 1538


Gesetz Teil 1

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Gesetzestext Teil 1


Quelle

Scotti, Provinzial - Gesetze, dritte Sammlung, 1. Teil (1830)