Euthanasie im Memelland

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Euthanasie im Memelland

Vorgeschichte

In Abstimmung mit dem Gauleiter von Königsberg,Erich Koch, wurden im Durchgangslager Soldau zwischen dem 21. Mai und dem 8. Juni 1940 ’’’1.558’’’ geistig behinderte Menschen im Rahmen einer „Euthanasie“-Aktion ermordet. Koppe forderte anschließend von Redieß 10Reichsmark pro Getötetem als Entschädigung für die Überlassung des „Lange-Kommandos“. Redieß, der sich bereits in Norwegen aufhielt, war nicht bereit, die Auslagen zu übernehmen, obwohl er selbst die Prämie für jeden Getöteten vereinbart hatte. SS-Hauptsturmführer Herbert Lange war der verantwortliche Nazi in Soldau. Dieses Kommando war im Besitz eines „Gaswagens“ als fahrbare Gaskammer, bei dem Kohlenmonoxid (CO) in die rückwärtige geschlossene Ladefläche des Lastkraftwagens geführt werden konnte. Aus der vorliegenden Patientenakte geht hervor, dass er mit dem Datum 22.05.1940 angeblich aus der Heil- und Pflegeanstalt Tapiau entlassen wurde. Bei weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass eine in den Akten angegebene Verlegung in eine „nichtostpr. Anstalt“ doch wohl in das Lager Soldau erfolgte. Die Verschleierung der jeweiligen Unterbringungsorte wurde bis zum Schluss beibehalten und sollte Angehörige von Kontaktaufnahmen fernhalten. So bleibt auch in diesem Fall der Ort Tapiau als letzter bekannter Ort übrig. Erst mit der Forschungsarbeit konnte meistens der endgültige Verbleib gefunden werden.

Stationen des Grauens

Idiotenanstalt Bachmann

Heil und Pflegeanstalt Tapiau

Die Heil- und Pflegeanstalt Tapiau, in der sich an die 2.000 Personen aufhielten, wurde bereits 1942 weitgehend

Heil u. Pflegeanstalt Tapiau

geräumt und in ein Reserve-Lazarett umgewandelt, während die Pfleglinge zum Teil in der Landespflegeanstalt Uchtspringe, Kreis Gardelegen, unterkamen. Ein anderer Teil wurde mit einem Sonderzug von Königsberg aus einem unbekannten Ziel zugeführt, was vermutlich nichts Gutes für die Pfleglinge brachte.[1].

Durchgangslager Soldau

Die Vernichtung von Menschen stand noch in den Anfängen. Die „Sonder – Standesämter“ für die Registrierung der „Todesfälle“ und die Benachrichtigung durch Todesfallanzeigen, gesendet an die Angehörigen gab es hier offensichtlich noch nicht.
Erste Experimente fanden zwischen Ende 1939 und Juni 1940 in Polen statt. Das "Sonderkommando Lange" benutzte einen LKW-Anhänger mit der Beschriftung "Kaiser's Kaffee". In dieser fahrbaren Gaskammer wurden geistig Behinderte aus dem Warthegau, Danzig, Ostpreußen und Pommern getötet. Die Mörder benutzten Kohlenmonoxid-Gas aus Gasflaschen. Diese Methode wurde später auch in den Gaskammern derAktion T4 (Euthanasie) angewandt.


Familienforscher

Ob es überhaupt möglich ist, ein genaues Todesdatum in Erfahrung zu bringen, wird von den Mitarbeitern der Gedenkstätten bezweifelt. Mit Bezug auf die über Jahrzehnte angesammelte Erfahrung mit Archiven aus der NS-Zeit, wird davon ausgegangen, dass die Krankenakte aus dem Bundesarchiv mit der „Verlegung“ endet. Die Beendigung der Eintragungen weist darauf hin, dass weitere Dokumente dazu fehlen, bzw. nicht angefertigt worden sind. Das Sonderkommando „Lange“ in Soldau nicht viel dokumentiert hat – es ging auch um Vertuschung, praktisch im rechtsfreien Raum. Für die ersten 1.558 Opfer konnten bisher noch keine „Todesfallanzeigen“ gefunden werden. Trotzdem sollte der Bürokratismus auch hier funktioniert haben. Die zuständigen Behörden brauchten letztlich etwas in Schriftform. Wie zum Beispiel sollte sonst die getötete Person aus den Registern der Meldeämter gelöscht werden?

Für den Familienforscher bleibt nur das Datum der letzten Eintragung in der Patientenakte als Todesdatum anzunehmen. In gleich gelagerten Fällen wird wohl der Satz erscheinen: „Wird früh nach einer nichtostpr. Anstalt überführt“. Gräber dürften nicht auffindbar sein. Sollte der Leser dieser Zeilen weiterführende Erkenntnisse haben, bittet Portal Memelland um Mitteilung oder Kontakt.

Bundesarchiv Berlin

Das Bundesarchiv verwahrt 30.000 von ursprünglich gut 70.000 Patientenakten der ersten Phase der "Euthanasie"-Aktion im Dritten Reich. Es handelt sich um die Akten der zwischen Januar 1940 und August 1941 in sechs Tötungsanstalten ermordeten Insassen von Heil- und Pflegeanstalten.
Das Bundesarchiv in Berlin erteilt Auskunft über eventuell vorhandene Patientenakten. Dazu verlangt sie den Nachweis der Verwandtschaft durch Vorlage von (unbeglaubigten) Urkunden, wie Geburtsurkunden, nachzuweisen, dass man mit dem Gesuchten verwandt ist. Sollten engste Familienangehörige, wie Geschwister noch leben, müssen diese zunächst schriftlich zustimmen, dass die Unterlagen ausgehändigt werden dürfen. Diese Maßnahmen sind notwendig, da die Patientenakten mitunter sehr intime Informationen über die Betreffenden enthalten, die nicht für Dritte zugänglich sind. Auf Wunsch erfolgt eine Reproduktion der Akte kostenpflichtig über die für das Bundesarchiv tätige Firma Selke. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit vorab die Akte hier im Lesesaal des Bundesarchivs in Berlin-Lichterfelde einzusehen. Für den Fall einer Aktenkopie ist die Mitteilung über die Postadresse (Empfänger) erforderlich.

Diese Seite enthält viele Opfer. Vielleicht findet sich hier schon der Gesuchte. Das Geburtsdatum, Vor-, Mädchen- und Familienname wird angegeben: iaapa.org.il

  1. Quelle Ostpreußen.net