Tappensches Familienbuch (1889)/033
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| Tappensches Familienbuch (1889) | |
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1590 das des Brühlthores, des Siegel., Memorien- und Dobbelherrn.
1591 das des Frauenherrn (nach einem Schreiben des Domscholasters Friedrich Wolff an den Rat de 1591 war ein Domchorschüler "auf bevelich Friederich Tappen als verordneten Frawennherrn" verhaftet worden),
1592 das des Dammthores, des Siegel- und Memorienherrn,
1594 und 1596 das des Osterthors, des Siegel-, Memorien und Willkürsherrn,
1600 das des Osterthors und des Memorienherrn,
1603 das des Osterthors, des Siegel-, Bau- und Weideherrn,
1604 das eines Bauherrn,
Im Jahre 1608 ist er "Kramermeister in der Lutterung." -
Die Rats-Protokolle, Kontraktenbücher etc. des Hildesheimer Stadtarchivs geben Auskunft über eine grössere Anzahl von Rechtshändeln bezw. Rechtsgeschäften Friedrich's.
Im Jahre 1569 wird er von Henning Stein verklagt, weil er ein ihm von letzterem zu einer Reise nach Leipzig geliehenes Pferd verdorben hatte.
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