Vogtdink
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Ursprung
Ableitung aus „Vogt“ und „Ding“
Bedeutung
Vogtgericht, das Ding (= Gericht) eines Vogtes, besonders eines Schutz- und Schirmherrens geistlicher Stifter.
Beispiel
- 1260 übertrug Wilhelm von Holte, Bischof von Münster, seiner Schwester Jutta von Holte, Äbtissin zu Nottuln. das Vogtdink über die Kirche u. das Kloster. Die zeitliche Äbtissin war bereits im Besitz des (Archidiakonalgerichtsbarkeit) über die Nottulner Kirche (Kirchspiel).
- Quelle : Westfälisches Urkundenbuch (WUB) III. Nr. 654.