Pfahlgericht
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Pfahlgericht oder auch Zaungericht, „jurisdictio circumsepta“ (lat.),
- Pfahlgericht beschreibt im 19. Jhdt. :
- eine Gerichtsbarkeit innerhalb der Grenzen eines Ortes (welcher durch Markierung der Gerichtspfähle begrenzt ist) [1]
Vorkommen
- z.B. das Gebiet eines städtischen Kirchspiels, der Mark außerhalb der Stadtmauern, so in (Bocholt
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm (1864)