aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
- Patronatsrecht beschreibt im 19. Jhdt. :
- das Recht eines Schutzherrn (Patron), namentlich die Befugnis eine Pfarre oder Pfründe zu vergeben[1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. (Leipzig ab 1854)