Meier

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Vorlage:Begriffserklärungshinweis

Berufsbezeichnung Meier

Bedeutung

Der Begriff Meier (Mehre, Meyer, Maier, Mäher, Mäger, Major, Meiur, Mayer, Mayr, aus lat. maior) bezeichnet ursprünglich einen Amtsträger des adligen oder geistlichen Grundherrn zur Verwaltung des Grundbesitzes, ab dem späteren Mittelalter auch einen Pächter oder selbständigen Bauern.

Bedeutung

Quelle(n)

http://de.wikipedia.org/wiki/Meier