Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/B214
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Beilage Nr. 29.
Bekanntmachung,
die für das Jahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Dalheim zu erhebenden Umlagen betreffend.
Großherzogliches Kreisamt Oppenheim.
Kekulé.
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die für das Jahr 1884/85 zur Bestreitung der Communalbedürfnisse der Gemeinde Dalheim zu erhebenden Umlagen betreffend.
Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz sollen im Jahre 1884/85 in der Gemeinde Dalheim folgende Umlagen in zwei Zielen erhoben werden:
Es wird dies mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebungsziele auf die Monate Dezember 1884 und Februar 1885 festgesetzt worden sind.
Oppenheim, den 11. Dezember 1884.
Kekulé.
| Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
| 1) | am 15. Dezember dem Oberstabsarzt 2. Klasse und Regimentsarzt Dr. Schmidt und dem Stabs- und Bataillonsarzt Dr. Schmidtborn vom 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117 das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienstordens Philipps des Großmüthigen, - |
| 2) | an demselben Tage dem Lazarethgehülfen Pfeffer vom 1. Infanterie- (Leibgarde-) Regiment Nr. 115 und dem Lazarethgehülfen der Reserve Christ, früher im 3. Infanterie-Regiment (Leib-Regiment) Nr. 117, das allgemeine Ehrenzeichen für ihre während der Typhus-Epidemie zu Mainz geleisteten Dienste - zu verleihen. |
| Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: | |
| am 18. Dezember dem Generalconsul für das Königreich Sachsen Wilhelm Sulzer in Leipzig die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin verliehenen Großkreuzes des Greifen-Ordens zu ertheilen. | |
| 1) | Am 4. Dezember wurde dem am 17. September 1870 geborenen Sohne des Konrad Reutzel VIII. zu Kefenrod gestattet, daß derselbe statt seines bisherigen in Zukunft den Vornamen "Karl" führe; |
| 2) | am 7. Dezember wurde den Weinhändlern Philipp Simon und Joseph Simon in Mainz gestattet, daß dieselben statt ihres seitherigen in Zukunft den Familiennamen "Sieglitz" führen; |