Burmeister

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 19. Mai 2013, 17:11 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Bedeutung
  1. "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")", standen einem Burgericht, auch Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache vor.
Aufgaben
  1. Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
  2. handhabten Flurpolizei (Pfändung)
  3. standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
  4. führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen