Burmeister
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Burmeister; "Burmester" (ndd.), oder "bürmeister" (mhd.)
- Bedeutung
- "Vorsteher eines Stadtviertels oder einer Bauerschaft ("Burschap")"
- Rinteln: Bauermeistern als führenden Gemeindevertreter mit Vorschlagsrechten
- Aufgaben
- stand als Burrichter einem Burgericht, einer "Burbanck", einem Burmal, einer Bur- bzw. Bauersprache unter einen "Burboem" vor.
- Zuständigkeit für Feldmarkangelegenheiten und Wegebau
- handhabten Flurpolizei (Pfändung)
- standen im Mittelalter militärischem Aufgebot vor
- führten in der Neuzeit Einquartierungsrollen [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Markenprotokolle