Inwohner

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 28. April 2014, 21:14 Uhr von KurtKastner (Diskussion • Beiträge) (klargestellt entsprechend woerterbuchnetz.de)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Inwohner, auch: Einwohner, Hintersasse, Beisasse, lat. incola.

Rechtsbegriff.

Bedeutungen:

  1. minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten Bürger, bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann.
  2. Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
  3. Bewohner eines Hauses.

Weblinks