Badische Standesbücher
Von 1810–1869 waren die Ortsgeistlichen im Großherzogtum Baden gesetzlich verpflichtet Standesbücher über Geburten, Heiraten und Todesfälle in deutscher Sprache zu führen. Einzelne Standesbücher umfassen auch einen größeren Zeitraum. Die Standesbücher ersetzten die Kirchenbücher. Das Original wurde in der Gemeinde aufbewahrt, eine vom Geistlichen handschriftlich erstellte Abschrift musste an die Regierung in Karlsruhe geliefert werden.
Verwahrung und Zugang
Die Abschriften der Standesbücher wurden zunächst zentral im Generallandesarchiv Karlsruhe aufbewahrt und befinden sich heute je nach Regierungsbezirk im Staatsarchiv Freiburg oder im Generallandesarchiv. Der Zugang ist online möglich. Originale werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen vorgelegt.
- Online-Zugang
- Digitalisate des Bestands L 10 im Staatsarchiv Freiburg.
- Digitalisate des Bestands 390 im Generallandesarchiv Karlsruhe.
Musterungslisten
Einigen Standesbüchern sind Musterungslisten der jungen Männer der Geburtsjahrgänge 1785–1789 vorgeschaltet, leider oft undatiert. Im ersten Standesbuch von Ellmendingen wurden die Listen am 29.11.1809 unterschrieben. Bei den undatierten Listen von Eutingen an der Enz konnte durch Datenvergleich der Erstellzeitraum auf nach dem 23.4.1809 eingegrenzt werden.
GenWiki-Vorlage
Die Digitalisate können in GenWiki mit der Vorlage LABW verlinkt werden.
Literatur
- Verordnung über die Einführung des Code Napoleon, Anlage zur Führung der Standesbücher. In: Vollständige Sammlung der Großherzoglich-Badischen Regierungsblätter, Band 1, Karlsruhe 1834, S. 737
- Beurkundungen des bürgerlichen Standes. In: Landrecht für das Grossherzogthum Baden: Amtliche Ausgabe, Karlsruhe 1867, S. 557 ff.