Inwohner

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Version vom 1. November 2014, 10:39 Uhr von KurtKastner (Diskussion • Beiträge) (Kategorie:Historischer Begriff)
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Inwohner, auch: Einwohner, Hintersasse, Beisasse, lat. incola.

Rechtsbegriff.

Bedeutungen:

  1. minder berechtigtes Mitglied einer Gemeinde im Gegensatz zum voll berechtigten Bürger, bürgerlichen Inwohner, bzw. Gemeinsmann. Vgl. auch Beiwohner.
  2. Einwohner einer Gebietskörperschaft ohne Aussage über seinen rechtlichen Status.
  3. Bewohner eines Hauses.

Weblinks