Archidiakonat Stadtlohn

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Archidiakonat Stadtlohn: Darstellung der Geistlichkeit, einschließlich des Sendgerichts, auf dem Lande innerhalb der historischen Ämter als unteren staatliche Verwaltungsbehörde im Fürstbistum Münster mit den darin befindlichen Kirchspielen und Ortschaften. Bei ihnen lag die kirchliche Gerichtsbarkeit und über sie erfolgten beispielsweise Dispense nach Kirchenrecht.

Historische Hierarchie

Regional > Historische deutsche Staaten > Muenster-port-wap.jpg - Portal:Fürstbistum Münster > Fürstbistum Münster > Amt Ahaus (historisch) > Stadtlohn > Archidiakonat Stadtlohn

Zeitschiene vor 1803

Ein Archidiakonalgericht konnte neben anderen Gerichten, wie Rats- oder Stadtgericht, Gogericht und auch z. B. Freigericht bestehen. Es konnte auch Strafgelder (Sendbrüchte) verhängen. Die Archidiakonatsverfassung wurde im Bistum Münster 1825 durch eine Verwaltungsreform aufgehoben.

1796 Archidiakonat Stadtlohn

Kirchspiel Stadtlohn

Kirchspiel Südlohn

1802 Archidiakonat Stadtlohn

Kirchspiel Stadtlohn

Kirchspiel Südlohn

Entwicklungsvergleich 1954

Archiv

Fußnoten

  1. Quelle: 1796 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender
  2. Quelle: 1802 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender

Weblinks

Offizielle Internetseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis