Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/071

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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Rueppurr-Geschichte-Mayer.djvu # 76

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man sie zu anderen Fronen beiziehen wollte«. Beschluß: Rüppurr ist wie jede andere Gemeinde zu behandeln. — 1780, entsprechend dem Lagerbuch 1594, wird klargestellt: Die Gemeinde Rüppurr hat zusammen 96 Morgen Wiesen in den beiden Heuernten zu mähen und zu dörren fiir 40 fl. Von den übrigen Wiesen wird nach bis- heriger Sitte vom Morgen ein Mäherlohn von 20 Kr. und 1X2 Maß Wein abgereicht. Der Schultheiß als Obmann bezieht täglich das- selbe. An Fuhrlohn wird per Wagen 12 Kr. gegeben. — Was die Rüppurrer übrigens auf dem Kammergut unentgeltlich fronen müssen, ist bloß und allein die Herbeischassung der jederzeit zuvielen, zum



Häuser von Alt-Rüppurr.

Bauen erforderlichen Baumaterialien, die sie seither verrichtet haben. — 1787. Da die Gemeinde Rüppurr sich nach und nach allen an sie geforderten Fronleistungen zu entziehen sucht und unter anderem jetzt sich weigert, den Keller im Schloß mit Erde zu erhöhen, so werden nochmals ihre Fronpflichten aufgestellt. Beschluß der fürst- lichen Rentkammer: Rüppurr muß fronen, nötigenfalls durch Hilfe des Amtes in Durlach. —- 1788 hat es aber nur noch 30 Morgen Wiesen zu fronen, statt vormaliger 611s2 Morgen. — Die Fronen, die ja bereits wie Taglohn bezahlt wurden, sind nach und nach ab-« gegangen. Daß es bei so verwickelten Verhältnissen leicht zu allerlei iiblen Zwistigkeiten kommen konnte, ist klar.

8. Besondere Streitigkeiten,

die ja leider im wirtschaftlichen Leben zu großen Ausgaben führen. 1318, den 19. Mai machen ,,Rudolf (Ill.) der ältere, Herr von Baden und die stadt Straßburg eine sühne fiir sich und ihre