Bergedorfer Rezess zum Holzhandel in Geesthacht von 1663
Quelle: StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 1, 31.01.1663.
Transkription: Andree Peterburs (03.06.2015)
Bergedorfer Rezess zum Holzhandel in Geesthacht von 1663
In dem Bergedorfer Rezess vom 31. Januar 1663 wurden die Holzhändler von Geesthacht, nämlich der Vogt Baltzer Ahrens (Arens), Hein Uhrbrock, Carloff Hardes [Harders] u. Carsten Kiehnen [Kien, Kienen], verpflichtet, keinen Holzhandel mit den Untertanen aus dem Herzogtum Sachsen-Lauenburg zu betreiben. Abgesichert wurde dieser Rezess mit einer Bürgschaft des Geesthachter Vogts Baltzer Ahrens, der mit einem Betrag von 600 Mark lübisch für die übrigen Geesthachter Holzhändler im Falle einer Zuwiderhandlung bürgte:
,,Baltzer Ahrens Voigt zu Geesthacht, verpflichtet undt caviret [bürgt] Crafft dieses, daß Er undt die anderen Holtzhandeler zu Geesthacht, alß Hein Uhrbrock, Carloff Hardes u. Carsten Kiehnen, a dato kein Holtz von den Saechßischen [ =Untertanen aus dem Herzogtum Sachsen-Lauenburg] erkauffen erhandeln, oder auf waß manier es geschehen konne an (..) sich bringen sollen undt wollen, undt alß sich ferner alles Newen Handels waß für diese Zeit geschehen wirdt nicht hirunter verstanden, gäntzlich enthalten wollen u. sollen. Zu welchem ende Er auß seinen reidtbahresten Mettelln [Mittel, die sich am besten aufbereiten lassen] Sechshundert Marck Lubisch zum ausdrücklichen unterpfande setzen thuet. Actum d. 31. Jan. ao. 1663.
Baltzer Arens [Unterschrift]
Nachdehm sich Baltzer Ahrens heut dato für uns Endes benandten Burglich [als Bürge] eingelaßen u. auf Sechshundert Marck caviret, daß wir uns a dato hinfüro alles Newen Holtzhandels mit den Sachßischen gantzlichen enthalten, undt demselben nicht zu wieder handelen wollen u. sollen. Alß verpflichten wir uns hinwieder Crafft dieses, daß auf den nicht hoffenden fall einer unter uns, oder wier alle daßelbe übertreten würden, undt Er alß unserethalben in Schaden u. nachtheil komen u. gelangen solte, wir ihn hinwieder bey verpfändung unser Haab u. Guether gantz noth u. schadelos halten wollen. Bergerd. [Bergedorf] d. 31. Jan. ao. 1663.
Heyn Urbrock Carloff Harderß [Unterschriften].“
Anmerkungen zu den oben genannten Holzhändlern:
Der oben genannte Vogt Baltzer Ahrens war der Nachfolger des 1639 (nicht 1651) verstorbenen Vogts Jochim Kien (Kienen) zu Geesthacht (siehe Liste der Vögte zu Geesthacht).
Hein Uhrbrock, Hufner, war der Vater des ab 1668 amtierenden Vogts Hein Uhrbrock junior und wahrscheinlich der Schwager des Vogts Baltzer Ahrens (siehe Liste der Vögte zu Geesthacht).
Carloff Harders war Kätner und Jurat in Geesthacht (s. StAHH, Amt Bergedorf, Pars II Sect. IX Nr. 6 a).
Der Name Carsten Kiehnen (Kiehn, Kien, Kienen) war zu dieser Zeit (1663) in Geesthacht zweimal vertreten.
Der eine Carsten Kienen war Kätner in Geesthacht (bereits 1644, vgl. Braden), der nach den Amtsprotokollen von Bergedorf zwei Töchter hatte, nämlich Gesche Kien (Kienen), siehe Amtsprotokoll Bergedorf vom 07.01.1670, Fol. 95: ,,Jacob Burmester zu Geesthacht freyet Carsten Kiehnen Tochter zu Geesthacht, hat für diesen seinen eydt geleistet, heißet Gesche“ und Dorothea Kien (Kienen), siehe Amtsprotokoll Bergedorf vom 20.08.1669, Fol. 90: ,,Jochim Moling freyet Dorothea, Carsten Kiehn Tochter Geesthacht pst. jur. & dedit den 20. Aug. 1669 ...4 Ml."
Der andere Carsten Kien (Kienen) starb bereits 1667/1668 und war Hufner, Holzhändler (spätestens ab 1664) und ab dem Jahre 1664 Vogt zu Geesthacht. Dieser war der Sohn des 1639 verstorbenen Vogts Jochim Kienen und somit also ein Stiefsohn von Baltzer Ahrens. Seine nachgelassene Witwe Ilsabe heiratete am 21.03.1668 Hein Uhrbrock junior, der der Amtsnachfolger von Carsten Kien wurde, siehe Amtsprotokoll Bergedorf, 21.03.1668, Fol. 57: ,,Hein Uhrbrock Jun. zu Geesthacht, freyet Seel. Carsten Kiehnen Wittib Ilsebe praest. juram. den 21 Marty & dedit 6 Ml." (siehe Liste der Vögte zu Geesthacht sowie gedbas, Andree Peterburs). Welcher der beiden etwa zeitgleich lebenden Personen mit dem Namen Carsten Kien nun derjenige war, der im Rezess erwähnt wird, bleibt offen.
Nachtrag:
Im Jahre 1677 waren unter den Geesthachter Holzhändlern drei Kätner, nämlich Carloff Harders, der den Rezess zum Holzhandel von 1663 unterschrieb, Franz Kien und Jochim Moling (Möhling). Quelle: StAHH, Amt Bergedorf, Pars II Sect. IX Nr. 6 a.
Der Holzhändler Franz Kien war verheiratet mit Margreth Molling, Tochter von Frantz Molling zu Geesthacht, siehe Amtsprotokoll Bergedorf, Bd. 2, 20.08.1669: ,,Frantz Kiehn freyet Margreth Frantz Moling Tochter Geesthacht pst. juram. & dedit den 20 Aug. 1669 4 Ml." Nach dem Kirchenbuch Geesthacht starb Franz Kien am 15.06.1700: ,,Franz Kien ist gestorben 15 Juny.“ Da das Kirchenbuch in diesem Fall leider keinen Hinweis auf das Alter oder die Abstammung liefert, sind deshalb andere Quellen heranzuziehen. Als Zeuge sagte Franz Kien in Bergedorf im Jahre 1682 unter Eid aus. Nach dem Protokoll der Zeugenvernehmung war er zu diesem Zeitpunkt 40 Jahre alt: ,,Testis 12. Frantz Kiehn Viertzigk Jahr alt.", Quelle: StAHH, 415-2I, Amt Bergedorf, Pars III Sectio X Vol. 1 Fasc. 1 b, Bd. 3, 06.12. und 07.12.1682, Fol. 268-272. Dank dieser Quelle wissen wir, dass Franz Kien demnach im Jahre 1642 geboren wurde. Somit kann Franz Kien nicht der Sohn des Vogts Jochim Kien (Kienen) gewesen sein, weil jener bereits 1639 verstarb. Vielmehr ist anzunehmen, dass Franz Kien der Sohn des Kätners Carsten Kien zu Geesthacht war.
Der Holzhändler Jochim Moling (Möhling, Mähling) war verheiratet mit Dorothea Kien (Kienen), Tochter des (im Jahre 1670 noch lebenden) Kätners Carsten Kien (Kienen) zu Geesthacht, siehe Amtsprotokoll Bergedorf, Bd. 2, 20.08.1669, Fol. 90: ,,Jochim Moling freyet Dorothea, Carsten Kiehn Tochter Geesthacht pst. jur. & dedit den 20. Aug. 1669 4 Ml."