Sportelgeld

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 15. Juli 2015, 12:13 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Sportelgeld

Bedeutung im 17. Jhdt
  1. Gebühr, welche von den Sachwaltern, Advokaten und Gerichtsbeteiligten erhoben wurde

Beispiel