Die Kirchenbücher in Baden (1957)/2
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| Die Kirchenbücher in Baden (1957) | |
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In Speyer ordnete 1474 Bischof Matthias für die Stadt Speyer an, daß zur Kontrolle der Erfüllung der O.sterpflicht und der Berechtigung des kirch- lichen Begräbnisses die Pfarrer alphabetisch geordnete Register ihrer Pfarr- kinder anlegen und künftig neuhinzukommende und abgehende eintragen sollten. 1501 wird in Augsburg ein Taufbuch erwähnt, 1504 empfahl in Straßburg der Pfarrer Johann llugonis jedem Pfarrer die Führung von vier Matrikeln, der 'laufen, Begräbnisse, Trauungen und der ausgeliehenen Kirchengelder. Erhalten ist kein solches Buch.
Das älteste erhaltene kirchliche Standesbuch nördlich der Alpen ist das vieigerühmte Taufbuch von St Theodor in Hasel von 1490—1497, das auch Ehevcrkündbuch war und ein Verzeichnis der Exkommunizierten enthält. Es ist heute im Britischen Museum in London. Sodann ist in Nürnberg ein Ehebuch von 1524—43 bei der Pfarrei St Sebald erhalten8.
In Frankreich sollen Taufregister 1406 im Bistum Nantes, 1504 im Bistum eingeführt worden sein, das erste erhaltene französische Kirehcn- buch ist aber erst das von St Jean en Greve in Paris von 1515. (hm folgen weitere Taufbücher, während Ehe- und Totenbüchcr erst später einsetzen. 1539 ordnete ein königliches Dekret überall Taufregisler an. Im flämischen Tournai sollen schon 1481 durch eine Synode Taufregjstcr angeordnet worden sein, die aber nicht erhalten sind. In Italien .sind die ältesten erhaltenen Kirchenbücher ein Taufbuch von Rarenna von 1492 und drei Taufbücher im italienischen Teil von Tirol um 1500. In Spanien schrieb eine Synode von Toledo 1497, in Portugal eine Synode 1536 Taufbücher vor.
Das späte Aufkommen kirchlicher Standesbücher hat bereits im 18. Jh Verwunderung erregt, als man schon gewöhnt war, in ihnen eine unent- behrliche, ja selbstverständliche Hinrichtung zu sehen, der sich schon auch allenthalben das staatliche Enteresse zuwandte. Nichts schien näher zu liegen, als die Kirchenbücher nun auf eine Anordnung der an Zentralisation und Einheitlichkeit sonst so unübertroffenen katholischen Kirche zurück- zuführen. Doch die geringe Zahl südlich der Alpen erhaltener Kirchen- bücher und vor allem das vollständige Fehlen von Vorschriften für den Bereich der Gesamtkirche lassen mit einiger Sicherheit heute feststellen, daß kirchliche Standesaufzeichnungen als allgemeine kirchliche Hinrichtung dem ausgehenden Mittel aller noch unbekannt waren*. Erst die gewaltige Umschichtung der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse am Ende des Mittelalters und die Aufspaltung der über ein Jahrtausend unerschütterten religiösen Einheit des Abendlandes haben das Bedürfnis wachgerufen nach Aufzeichnung von Taufe und Eheschließung. In den Jahrhunderten rein bäuerlicher Bodenständigkeit reichte das Zeugnis der Sippe und Gemeinde über Geburt, Taufe und Zugehörigkeil zu einer Eamilie ohne größere Schwierigkeit aus. Seitdem sieb jedoch die Städte entwickelten, denen in ihren Anfangen der Zuzug jeder Arbeitskraft willkommen war und die
1 K. Schornbaum, Das älteste Ehebuch d. Pfarrei St Sebald-Nürnbere 1524—43 Nürnberg 1949.
- I iin Zeugnis dafür, daß die Kirchenbuchführung keine Einrichtung der alten
Kirche war, dürfte auch deren Einführung in England bei Errichtung der Staats- kirchc 1538 sein (dort sollen aus dem 16. Jh. noch über 800 KB erhalten sein, z.T. gedruckt oder in Abschriften),
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