Die Kirchenbücher in Baden (1957)/11
| GenWiki - Digitale Bibliothek | |
|---|---|
| Die Kirchenbücher in Baden (1957) | |
| Inhalt | |
| Abkürzungen Schnellzugriff auf Orte A B D E F G H IJ K L M N O P QR S T U V W YZ Diese Seite im E-Book | |
| GenWiki E-Book | |
| <<<Vorherige Seite [10] |
Nächste Seite>>> [12] |
| |
| Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
| Texterfassung: unvollständig | |
| Dieser Text ist noch nicht vollständig erfasst. Hilf mit, ihn aus der angegebenen Quelle zu vervollständigen!
| |
Neuordnung der jetzt wieder kirchlichen Standesbuchführung behielt man die jährliche Vorlage tabellarischer Auszüge an die Kirchcnbehürden bei18. Damit ist auch für die kirchlichen Einträge seit 1870 eine weitere Si- cherung getreten wie für die standesamtlichen Register in den beim Amts- gericht verwahrten Nebenregistern.
Es ergibt sich darnach folgende 'Anständigkeit für bürgerliche Standestaisachen in Baden (Einsichtnahme und Auszüge):
vor 31. Dezember 1809 die Pfarrämter,
von 1. Januar 1810 bis 31. Januar 1870 die Amtsgerichte (auf Grund der Dupli- katktrehenbücher), auch fur Juden,
nach 1. Februar 1870 die Standesämter.
In Zweifelsfällcn können ohne eigentliche urkundliche Beweiskraft auch Aufschluß geben:
die Kirchenbücher auch nach 1810,
die bei den Amisgerichten liegenden Nebenregister der Standesämter,
die seit 1870 jährlich von den Pfarrern an die Kirchenbehörde vorgelegten Tabel- larischen Auszüge" aus den Kirchenbüchern.
b) In den Baden benachbarten Ländern
In WHirtiemberg führten die christlichen Pfarrer bis 31. 12. 1875 die Standesbücher, auch für die Juden, die Bezirksämter für die Dissidenten. Ein Vorzug Württembergs waren die Familienregister, die seit 1.1.1808 von den Pfarrern heider Bekenntnisse in staatlichem Auftrag zu führen waren (in Stuttgart, Eßlingen und Tübingen übernahmen die Städte diese Aufgabe). Diese Register reichen bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhun- derts zurück, da ihre erste Anlage auf der Einvernahme aller Familien- väter aufbaute. Sie verfügen über gute Register und bilden eine wertvolle Ergänzung der Kirchenbücher. Am 1.1.1876 gingen sie auf die Standes- ämter über und sind jetzt vereinigt im Familienregisteramt Stuttgart. Sie wurden Vorbild für die schweizerischen Familienregister seit 1840 und für die Familienbücher, die das Personenstandsgesetz vom 5. 11. 1937 allen Standesämtern im Reich an Stelle der Ehcbüchcr vorschrieb. Das in 140 Jahren für Bevölkerung und Behörden zu einem unentbehrlichen Nach- schlagewerk gewordene, von andern Ländern bestaunte württembergische Familienregister sollte allerdings der Gleichschaltung wegen in der national- sozialistischen Zeit aufgegeben werden. Es spricht für die Verbundenheit der Standesbeamten mit der Einrichtung des EamiliiniTgistcrs und für dessen Bewertung, daß die meisten Standesbeamten trotzdem am altbe- währten Familienregister festhielten und es auch in ungünstigen Kriegs- und Nachkriegsverhältnissen freiwillig fortführten, bis im November 1948 das Innenministerium die amtliche luihrung des Familienregisters mit Wir- kung vom 1.1.1949 wieder anordnete.
Seit 1825 wurden die Duplikate der KB solcher badischer Orte, die Filialen württembergischer Pfarreien waren, jährlich an das zuständige badischc Bezirksamt übergeben.
Verzeichnis der KB: M. Duncker, Verz. d. württbg. KB, Stuttgart 1938,
36 Meist ging man wieder zu einem pin7.igcn KB für alle Orte einer Pf über. Auf Schluß des Jahres sind Duplikate von T Firm E und To an das Ordinariat ,u senden. Entsprechend bei der cvgl Kirche,
II