Domus

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Besitzbezeichnung: Haupthof, gräflicher Herrenhof


Varianten:
die Aplikationen zur genaueren Festsetzung wurden in Urkunden meist fortgelassen, wenn den Beteiligten die zu beurkundende Sache ausreichende bekannt und damit zweifelsfrei bezeichnet war.

  1. major domus = Meierhof