Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B067
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Beilage Nr. 9.
Bekanntmachung,
den Steuerausschlag für den Rabbinatsgehalt zu Offenbach für das Jahr 1895/96 betreffend. Großherzogliches Kreisamt Offenbach.
Haas.
Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz für das Jahr 1895 genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Alsfeld.
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den Steuerausschlag für den Rabbinatsgehalt zu Offenbach für das Jahr 1895/96 betreffend.
Zur Bezahlung der ständigen Besoldung des Rabbiners zu Offenbach für 1895/96 sollen mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und Justiz 13/4 Pfennig von einer Mark Normalsteuerkapital der Israeliten in den zum Rabbinat Offenbach gehörigen israelitischen Gemeinden Babenhausen, Bürgel, Dietesheim, Dietzenbach, Dreieichenhain, Dudenhofen, Götzenhain, Groß-Steinheim, Hergershausen, Heusenstamm, Klein-Krotzenburg, Seligenstadt, Sickenhofen, Sprendlingen und Weiskirchen im Monat Mai dieses Jahres in einem Ziel erhoben werden, welches zur Bemessung der Beitragspflichtigen hierdurch bekannt gemacht wird.
Offenbach, den 28. März 1895.
Haas.
| Vorstehende Uebersicht wird als richtig bescheinigt und mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Erhebung in 4 Zielen: in den Monaten Juni, August, Oktober und Dezember erfolgen soll. |
| Alsfeld, den 29. März 1895. |
v. Grolman. |