Baden/Staatshandbuch 1880/208

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Baden-Staatshandbuch-1880.djvu # 230

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Staatsanwaltschaft.

A Oberstaatsanwalt beim Oberlandesgericht.

August Schäfer. S. o.

Geschäftskreis

1) Vertretung der Staatsanwaltschaft in den in Folge von Rechtsmitteln an das Oberlandesgericht gelangten Strafsachen.
2) Mitwirkung in Ehesachen und Führung der Parteirolle bei Anfechtungs- und Wiederaufhebungsklagen in Entmündigungssachen, die in Folge von Rechtsmitteln an das Oberlandesgericht gelangen.
3) Verrichtungen der Staatsanwaltschaft in ehrengerichtlichen Verfahren gegen Rechtsanwälte.
4) Aufsicht und Leitung gegenüber sämmtlichen Beamten der Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts-Bezirks, insoweit dies Aufsicht und Leitung nicht durch das Justizministerium selbst ausgeübt wird.

B. Staatsanwaltschaft bei den Landgerichten.

Geschäftskreis.

1) In Strafsachen: Vorbereitung der öffentlichen Klage, Erhebung derselben und Vertretung in der Hauptverhandlung, Ergreifung von Rechtsmitteln, Volstreckung von Freiheitsstrafen zufolge schwurgerichtlicher oder landgerichtlicher Urtheile erster Instanz. - In amtsgerichtlichen Strafsachen wird die Staatsanwaltschaft in der Regel durch die Amtsanwälte vertreten.
2) Mitwirkung in Ehesachen und Führung der Parteirolle bei Klagen auf Anfechtung oder Wiederaufhebung von Entmündigungen.
3) Mitwirkung bei der Verwaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
4) Mitwirkung in Disziplinarsachen der Notare.

1. Landgericht Konstanz.

Anton Schloß, erster Staatsanwalt. Orden?

Johann Knörzer, Staatsanwalt.

1 Gehilfe der Staatsanwaltschaft, zugleich Amtsanwalt.

1 Amtsanwalt in Donaueschingen für die Amtsgerichte Villingen, Donaueschingen, Engen.