Baden/Staatshandbuch 1880/447

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Baden/Staatshandbuch 1880
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Baden-Staatshandbuch-1880.djvu # 469

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Hinsichtlich der Landwehrbezirks-Eintheilung des Großherzogthums und der Militär-Ersatzbehörden ist das Nachstehende zu bemerken:

      Das Großherzogthum bildet eine selbstständigen Ergänzungsbezirk für sich.

      Es zerfällt in die BEzirke der zum XIV. Armeekorps gehörenden Infanteriebrigaden Nr. 55, 56, 57 und 58.

      Die Aushebungsbezirke sind die Amtsbezirke.

      Zugetheilt sind: