Regulierung

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Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse

Unter Regulierung verstand man im 18. und 19.Jhdt. eine Reform, hier also die Bodenreform im Rahmen der Stein-Hardenbergschen Reformen in Preußen ab 1811 (Edikt zur Regulierung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse von 1811. Dabei versteht man unter

  1. gutsherrlichen Verhältnissen die Lage in den adlichen Gütern (Rittergüter);
  2. bäuerlichen Verhältnissen die Lage in den kgl. Domainen-Ämtern.

Diese Bodenreform brachte einen tiefen Einschnitt im Leben der preußischen Bauern. Zur Durchsetzung dieser Regulierung wurden neue Behörden geschaffen, die General-Kommissionen in jeder Provinz. Sie führten die Eigentumsverleihung (Ablösung, Austhuung) an die Erbpächter durch in Zusammenarbeit mit den Bezirks-Regierungen. Die Akten mit den einzelnen Eigentumsverleihungen sind heute unter den Beständen des Geh.Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, der General-Kommissionen, sowie der Regierungsbezirke zu finden.Stichworte: Regulierung, Ablösung, Austuung.
1850 erfolgte die Ablösung aller Servituten (Dienstbarkeiten) auf Grundstücken ohne Entschädigung der Grundherrn. Für die kgl. Domainen gab es keine Praestations-Tabellen mehr nach 1855. Die Ablösung, Austhuung, Regulierung des Grundbesitzes war abgeschlossen für erbliche Pächter, Gärtner usw.
(Ablösungs-Gesetz vom 2.3.1850). Die Amortisationszahlungen der neuen Eigentümer dauerten oft bis zum Ende des 19.Jhdt. und wurden durch neu gegründete Rentenbanken vorfinanziert.

Literatur:
  • Adalbert Goertz, Zur Regulierung der Grundstücke im Regierungsbezirk Marienwerder, in: Altpreußische Geschlechterkunde, 2000, Seite 378 - 379.
  • Adalbert Goertz, Aus den Regulierungsakten des Kreises Schwetz, Westpreußen, in: Altpreußische Geschlechterkunde, 2003, Seite 61 - 70.
  • Adalbert Goertz, Akten der Preußischen General-Kommissionen, in: Ostdeutsche Familienkunde, 1993, Seite 209 - 210.