Rector ecclesiae
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Amtssprache
- Rector ecclesiae (lat., von lat. rector - Leiter; ecclesia - Kirche)
- Bedeutung
- Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht, von ihm eingesetzt bzw. bestätig.
Beispiel
- 1280 „Conradus rector ecclesie in Curlere"
- Die Kirchengemeinde Kurl gehörte 1293 zum Dekanat Dortmund, das Recht der Einsetzung des Pfarrers stand aber dem Kölner Archidiakon zu.