Holzgrafschaft Hollager Mark
Einleitung
Die Holzgrafschaft über die Hollager Mark war an die Dörenburg geknüpft, welche 1504 dem Rate der Stadt durch Engelbert von Langen zu Stockum mit seiner Armenstiftung geschenkt worden war. Das Holzgericht wurde gemeinsam von dem Bürgermeister der Osnabrücker Altstadt und dem Bürgermeister der Neustadt gehalten.
Dabei kam es immer wieder zu Streitigkeiten, Rechtsurteilen und der Gründung von neuen Höfen in der Hollager Mark, den sogenannten Markköttern.
Holzgericht 1614
Am Samstag, den 8. Oktober 1614 hielten Henrich Schrader der Rechten Doctor und Jobst Grave Alter und Neuer Stadt Osnabrück Bürgermeister als Holtzgraven der Hollager Mark die Holtzung: Wegen des Torffe Stechens habe Klumpe i wieder verlissenen Jahres beschehenen Verbots Torff gestochen. 14 Tage für Meytag. Jünglich hätten dasselbe Jürgen und Ebbeke zur Barlage auch gethan. Kollenberg häts imgleichen gethan, aber derselbe sich seiner Haut hörig hat beklagt, daß er daß Befehles so eigentlich nicht hören können und wüsten der Mastläuthe weiters nicht zu ertragen.[1]
Holzgericht 1615
Am Montag, den 5. Oktober 1615 halten Henrich Witze und Jobst Grave Alter und Neuer Stadt Osnabrück Bürgermeister als Holtzgraven der Hollager Mark die Holtzung: Schließlich ist die Marck bey poena 5 M. wiederumb in Kummer gethan, auch dabey ein gebunden bey gleicher poen in keine andere Marken Torffe zu verkauffen od. zuvergeben.
Holzgericht 1616
Am Montag, den 16. September 1616 halten Coss. Nitzens et Schraderns cum Johanni Meyere Senatore Neopolitano in Absentia Consulis agroti als Holzgrafen die Holtzung.
Quellen
- ↑ NLA OS Rep 100 Abschnitt 102 Nr. 31 (1724): Streitigkeiten wegen der Holzgrafschaft in der Hollager Mark, einerseits der Stadt Osnabrück als Besitzer des Hauses Dörenburg gegen die Land- und Justizkanzlei und andererseits der Hollager gegen die Stadt Osnabrück. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück NLA OS Rep 100 Abschnitt 102 Nr. 31, Blatt 5 als Digitalisat, Aufnahme 6 bei Arcinsys