Holzgrafschaft Hollager Mark

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Einleitung

Die Holzgrafschaft über die Hollager Mark war an die Dörenburg geknüpft, welche 1504 dem Rate der Stadt durch Engelbert von Langen zu Stockum mit seiner Armenstiftung geschenkt worden war. Das Holzgericht wurde gemeinsam von dem Bürgermeister der Osnabrücker Altstadt und dem Bürgermeister der Neustadt gehalten.

Dabei kam es immer wieder zu Streitigkeiten, Rechtsurteilen und der Gründung von neuen Höfen in der Hollager Mark, den sogenannten Markköttern.

Holzgericht 1614

Am Samstag, den 8. Oktober 1614 hielten Henrich Schrader der Rechten Doctor und Jobst Grave Alter und Neuer Stadt Osnabrück Bürgermeister als Holtzgraven der Hollager Mark die Holtzung: "Wegen des Torffe Stechens habe Klumpe i wieder verlissenen Jahres beschehenen Verbots Torff gestochen. 14 Tage für Meytag. Jünglich hätten dasselbe Jürgen und Ebbeke zur Barlage auch gethan. Kollenberg häts imgleichen gethan, aber derselbe sich seiner Haut hörig hat beklagt, daß er daß Befehles so eigentlich nicht hören können und wüsten der Mastläuthe weiters nicht zu ertragen.[1]

Holzgericht 1615

Am Montag, den 5. Oktober 1615 halten Henrich Witze und Jobst Grave Alter und Neuer Stadt Osnabrück Bürgermeister als Holtzgraven der Hollager Mark die Holtzung: "Schließlich ist die Marck bey poena 5 M. wiederumb in Kummer gethan, auch dabey eingebunden bey gleicher poen in keine andere Marken Torffe zu verkauffen od. zuvergeben."

Holzgericht 1616

Am Montag, den 16. September 1616 halten Coss. Nitzeus et Schraderus cum Johanni Meyere Senatore Neopolitano in Absentia Consulis agroti als Holzgrafen die Holtzung: "Schließlich ist die Marck bey poen 5 M. wiederumb in Kummer gethan, auch dabey eingebunden bey gleicher poen in keine andere Marcken Torffe zu verkauffen."

Gründung des Markkotten Hallermollen 1623

Im Jahre 1623 wurde in der Hollager Mark ein Grundstück an Herman Hallermollen verkauft, wobei der Kaufpreis zur Abtragung der Kriegskosten der Markgenossen verwendet werden sollte.

Die Akte treitigkeiten wegen der Holzgrafschaft in der Hollager Mark, einerseits der Stadt Osnabrück als Besitzer des Hauses Dörenburg gegen die Land- und Justizkanzlei und andererseits der Hollager gegen die Stadt Osnabrück enthält eine ausführliche Schilderung des Geschäftes inklusive der weiteren Rechte und Pflichten des Herman Hallermollen und seiner Erben:

Am 20. August 1623 haben die "H. Holtzgraven Dd: Schrader und Cotman auf Vielfältig der Hollager Männer Anhalten nachgegeben und bewilligt dass ein außgesehen Platz von 37. Schritten breit, und 57. Schritt lang, allernegst unter den Hornschen Knappe, an Gödeken Brankamps Dußtheile liegend an Herman Hallermollen erblich verkaufen mögen, gestalt er ein Häußlein darauff bauen und sich daselbst niederlassen möge, gleichwohl durchauß keiner gerechtigkeit es fry an Wiese drifft außerhalb zewey Kühe und Plaggenmass oder sonsten sich dadurch anmassen solle, bey poen der Verwirkung des angekaufften Platzes, welches er herman vor sich und seine Erben feste zu halten, die Hollager auch die darauß erzwungene kauffgelder zu der Marcken besten und zur Abfindung der Krieger Kosten anzuwenden, sich verpflichtet."[2]

Explizierung weiterer Verbote 1641

Anno 1641, den 27. Septembris haben die Herrn Bürgermeister, Johannes Meyer und Everhard Schlüter, alß Holtzgraven des Hollager Berges und Marcken, in Beywesen Herrn Bürgermeisters Johan Schulmans, Syndic D. Bruinings, Lohnherrn Parsebrincks, Holtzung gehalten. Schließlich ist die Marck nach alten Gebrauch bey poen. 5 M. wiederumb in Arrest und Kummer gethan, gestalt sich keiner mit Plaggen mähen, Holtz fällen, Torff in andere Marcken zu verkauffen, Zaunrichtungen, Zuschlägen und andere Gerechtigkeiten der Marck, ohne Special vorwissen und Consens der Herrn Holtzgraven unterfangen noch unternehmen solle, desßwegen auch der Stadt Vogt mit gute Druffsicht zu haben besehliget worden. Mit dem Hause Dorenburg seind 18. Erbe, so zum Eintreiben der Mast in den Hollager Berg gehören; Imgleichen 6. Kötter so für ein Erbe gereichet worden.[3]


1673

Am 20. November 1673 treffen sich die HOlzgrafen wieder zum Holzgericht:

Anno 1673, Lun: 20. Nov: Coream Dies Coss.: Dr. Vetten, Dr. Wahlefeld et Viereggen, H. Sen. Drop, Lohn H. Pagenstecher imd beyden alten Läuthen auf dem

Quellen

  1. NLA OS Rep 100 Abschnitt 102 Nr. 31 (1724): Streitigkeiten wegen der Holzgrafschaft in der Hollager Mark, einerseits der Stadt Osnabrück als Besitzer des Hauses Dörenburg gegen die Land- und Justizkanzlei und andererseits der Hollager gegen die Stadt Osnabrück." Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück NLA OS Rep 100 Abschnitt 102 Nr. 31, Blatt 5 als Digitalisat, Aufnahme 6 bei Arcinsys
  2. NLA OS Rep 100 Abschnitt 102 Nr. 31 (1724): Streitigkeiten wegen der Holzgrafschaft in der Hollager Mark, einerseits der Stadt Osnabrück als Besitzer des Hauses Dörenburg gegen die Land- und Justizkanzlei und andererseits der Hollager gegen die Stadt Osnabrück. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück NLA OS Rep 100 Abschnitt 102 Nr. 31, Blatt 6 als Digitalisat, Aufnahme 7 bei Arcinsys
  3. NLA OS Rep 100 Abschnitt 102 Nr. 31 (1724): Streitigkeiten wegen der Holzgrafschaft in der Hollager Mark, einerseits der Stadt Osnabrück als Besitzer des Hauses Dörenburg gegen die Land- und Justizkanzlei und andererseits der Hollager gegen die Stadt Osnabrück. Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück NLA OS Rep 100 Abschnitt 102 Nr. 31, Blatt 6-7 als Digitalisat, Aufnahme 7-8 bei Arcinsys