Generalsuperintendent

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Berufsbezeichnung > Amtsbezeichnung


Generalsuperintendent

  1. In der deutschen evangelischen Kirche der leitende Amträger. In vereinzelten Landeskirchen das höchste geistliche Amt, bis zur Einführung des Bischofsamtes. Nach 1945 nur in Berlin-Brandenburg, aber unter dem Bischof.
  2. Wie der Generalvikar im Generalstab, der oberste Feldgeistliche.

Siehe auch

Weblinks

Quelle