Abstammungsurkunde

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Eine Abstammungsurkunde ist nach dem in Deutschland (Stand 2007) gültigen Personenstandsgesetz eine Personenstandsurkunde, die aus dem Geburtenbuch erstellt wird. Sie zeigt im Gegensatz zur Geburtsrurkunde als einzige Urkunde die Herkunft einer Person von bestimmten Eltern, die tasächliche Abstammung, auch bei Adoption.

Quelle: http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/standesamt/urkunden.html