Sachsenspiegel

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Julius Weiske schrieb in seiner Ausgabe des „Sachsenspiegels“ (1840) in der Vorrede: „Bei der eigenthümlichen Beschaffenheit der Quellen des teutschen Rechtes erscheint der Sachsenspiegel, wenn auch durchaus nicht als alleinige, doch als die vorzüglichste und wichtigste Quelle desselben, und zwar zunächst für das Recht des Mittelalters. Es ist nicht zu erwarten, dass sich jeder Jurist mit den so zahlreichen Rechtsdenkmälern der teutschen Vorzeit beschäftigt; den Sachsenspiegel könnte und sollte aber jeder studieren.

Ausgaben und Bearbeitungen

  • Julius Weiske: Der Sachsenspiegel, Leipzig 1840 (Online-Version bei Google-Buchsuche)
  • Carl Robert Sachße: Sachsenspiegel oder Sächsisches Landrecht, zusammengestellt mit dem Schwäbischen nach dem Cod. Pal. 167, unter Vergleichung des Cod. pict. 164, mit Uebersetzung und nachhaltigem Repertorium, Heidelberg 1848. (Online-Version bei Google-Buchsuche)