Brand (Mark)

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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Holtdingsbuch > Brand (Mark)

Amtssprache


1. Bedeutung
Aufbrennen eines Brandmals mit einem Brandeisen zur Kenntlichmachung des Eigentums
2. Bedeutung
Werkzeug zum Einbrennen von Eigentumsmarken
3. Bedeutung
Mastschweine mit einem Eigentumszeichen versehen, vor dem Auftrieb zur Mast in die gemeine Mark.

Beschreibung

Die Bestände an fruchttragendem Eichen- und Buchenholz in einer Markengemeinheit waren ein ideales Weidegebiet für Mastschweine. Der gemeintschaftliche Wald- und Markenbesitz einer Siedlergruppe war aufgeteilt in ideellen Anteilen an der Gemeinheit in sogenannten Waren oder „Scharen. Aber ohne Brandzeichen durften die zur Mast berechtigten Schweine nicht in den Wald getrieben werden. So konnten unberechtigte Schweine ausgesondert und in Pfandställen festgesetzt werden. Durch strenge lokale Markenordnungen konnte so die Ressource Wald geschützt werden.

Auszug Markenprotokoll

(Auszug 1:) „Anno 1553 ys uff Smonich (Lage des Brandstalls) yngebrant der Ranstorper Marcken 8 Veerken (Ferkel) uf echt Erf (echtes Erbe), 4 uff ½ Erf (halbes Erbe) und 2 Stücke uff eyn Kotten.“ [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann, Bodo: Holtdingsbücher und Brandregister der Marken der Herrschaft Ostendorf