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Berufsbezeichnung

Bedeutung: Bauer im Ausgedinge


Ein Bauer, der sein Gut an seine Erben übergeben oder an Dritte verkauft hatte und aufgrund seiner Auszugsrechte auf dem Altenteil des Hofes lebte, einem Geschoß des gleichen Hauses oder einem separaten Gebäude. Er wurde dort vom neuen Besitzer, meist Sohn oder Schwiegersohn, mit einer vertraglich vereinbarten Menge an Naturalien (dem Auszug) versorgt.