Anteakten

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juristischer Begriff

Bedeutung
Vorakten, Akten der ersten Instanz[1]



Quellen:

  1. Hermann Blaese (Bearbeitung), Otto-Heinrich Elias und Alfred Schönfeldt (Redaktion): Baltisches Rechtswörterbuch 1710-1940, Baltische Historische Kommission, 2022