Verwaltungsgemeinschaft
Eine Verwaltungsgemeinschaft ist in einigen deutschen Bundesländern eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich aus mehreren Gemeinden desselben Landkreises zusammensetzt. Sie hat eine eigene politische Vertretung und einen Vorsitzenden oder ein Oberhaupt, der je nach Bundesland auch den Titel Bürgermeister haben kann. Einen ersten Überblick bietet der Wikipedia-Artikel Verwaltungsgemeinschaft.
Bundesrepublik Deutschland
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird die Verwaltungsgemeinschaft als Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft bezeichnet. Sie wird hier durch den Bürgermeister der jeweiligen erfüllende Gemeinde vertreten.
Bayern
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird die Verwaltungsgemeinschaft als Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft bezeichnet. Sie entsteht nach § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit durch öffentlich-rechtlichen Vertrag..
Thüringen
Laut Kommunalordnung des Landes[1] (§§ 46-48) ist eine Verwaltungsgemeinschaft eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die von benachbarten Gemeinden (Mitgliedsgemeinden) des gleichen Landkreises unter Aufrechterhaltung ihres Bestands gebildet werden kann. Sie entsteht mit der Anerkennung durch Rechtsverordnung des zuständigen Ministeriums, in der auch Name und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft festgelegt werden. Eine Gemeinde kann nur einer Verwaltungsgemeinschaft angehören. Gemeinden unter 3000 Einwohnern müssen einer Verwaltungsgemeinschaft angehören (Ausnahmen möglich). In der Regel müssen Verwaltungsgemeinschaften insgesamt mindestens 5000 Einwohner haben. Bildung, Erweiterung, Änderung und Auflösung einer Verwaltungsgemeinschaft sind gegen den Willen einer oder mehrere beteiligter Gemeinden per Gesetz möglich. Organe der Verwaltungsgemeinschaft sind Gemeinschaftsversammlung und Gemeinschaftsvorsitzender.
Neben der Verwaltungsgemeinschaft gibt es in Thüringen noch die Struktur der erfüllenden Gemeinde (§§ 51, 52). Diese wird auch als eine Sonderform der Verwaltungsgemeinschaft bezeichnet, ist jedoch keine Körperschaft öffentlichen Rechts[2]
Benutzte Quellen und Literatur
- ↑ Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO -), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.12.2005 (GVBl. S. 455) (Stand Juni 2007)
- ↑ Die kommunalen Strukturen des Freistaates Thüringen im Überblick (PDF) auf den offiziellen Seiten des Freistaates Thüringen www.thueringen.de (19.06.2007)