Firmliste

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Firmlisten : Während das Sakrament der Erstkommunion alljährlich von den lokalen Pfarrern gespendet wurden, welche in den Verzeichnissen für Erstkommunikaten deren Namen und die der nahen Verwandtschaft entspringenden Paten festhielten, wurde das Sakrament der Firmung duch den Regionalbischof oder Archdiakon in der lokalen Pfarrei in mehrjährigen Abständen gespendet. Auch hier wurden die Namen der Firmlinge und Paten vom Pfarrer angefertigt. Eine Kopie der Firmlisten wurde aber ebenfalls beim zuständigen Archidiakonat oder Dekanat hinterlegt.


Beurteilung: In der Kombination der Aufschreibung der Sakramentsempfänger mit ihren Paten ergeben sich für das 17. und 18. Jahrhundert bei durch Einheirat angeklebten Namen oder bei Taufen nur Angabe eines einzigen Familiennamens für beide Eltern, der über die Kirchenbücher nicht zu lösende Frage, mit Hilfe der Patenschaftsangaben bei den Sakramentsempfängern in Verbindung mit Angaben der Paten bei Täuflingen in der Familie, näher zu kommen. Auch hier eine interessante Ergänzung zu Angaben in den Kirchenbüchern, zu Nomina parochianum als Hauptquelle, zum Catalogus communicantium und zum Status animarum.--bodo-stratmann 12:27, 14. Jun 2005 (CEST)