Zivilstandsanzeige

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Schon im 19. Jhdt. kam es in den Lokalzeitungen zu monatlichen Veröffentlichungen von Zivistandsanzeigen . Regelmäßig wurden Geburten - mit Angabe beider Elternteile-, Heiraten - mit Berufsangaben- und Sterbefälle - mir Berufsangabe der Verstorbenen- der Allgemeinheit kundgetan. Die Zeitungsausgaben, auch der längst eingestellten Zeitungen, sind in fast allen Fällen von den Nachfolgeunternehmen oder den Kommunalarchiven körperlich oder per Film archiviert worden.


Beurteilung: Diese Veröffentlichungen, wie auch die Lokalzeitung insgesamt, liefert eine Unmenge Material zur Familienforschung direkt, wie auch durch die zeitnahe Berichterschattung mit Lokalkolorit zum Umfeld der Familien.--bodo-stratmann 15:22, 16. Jun 2005 (CEST)