Willküren

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 20. Oktober 2007, 12:40 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge) (Neu)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Willkür in einer Stadt bedeutet die willkürliche und freie Wahl oder Entschließung zur Wahl des Rates und der Bürgermeister.

Beschrieben sind in den entsprechenden Protokollbüchern die teilnehmenden und gewählten Personen in den Stadtvierteln (Kluchten) oder Gilden.

Mitunter sind diese Protokollbücher von Willküren hilfreich, Personen zu finden, die ansonsten schwerlich aufzufinden oder von gleichnamigen Personen zu unterscheiden wären.