Incolat

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Rechtsbegriff

Bedeutung: Kleines Bürgerrecht für Minderbürger in Städten

Die den in Städten als Mieter oder Personal wohnhaften Nichtbürgern, den sogenannten Insassen oder Inwohnern, auch Beisassen, Hintersassen oder Schutzverwandte genannt, hatten zwar ebenfalls, wie die Vollbürger, zu den öffentlichen Lasten beizutragen, entbehrten aber alle politischen Bürgerrechte. Diese sogenannten Minderbürger besaßen das kleine Bürgerrecht (Incolat) und hatten als Gewinngebühr die niedriger angesetzte „Bürgermode“ zu entrichten.