Grüter

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Grüter = Fermentator = Brauer

Auch Verwalter der Akcisepflichtigen Grut (lat. gruta), davon der Name abgeleitet. Auch Grutherr, Grutgeld (Akcise) Gruthefe (Gärmittel), Gruthues (Lagerhaus der Grut und Brauhaus, Grutkammer (kleines Lager), Grutkiste und schießlich das landesherrlich und städtische Grutrecht.

Die Grut war als voläufer des billigeren Hopfens ein würzender Bierzusatz, welcher in der Haupsache aus Sumpfporst, oder wildem Rosmarien (Ledum palustre, Rosmarin silvestris)oder Sumpfmyrte (Myrica Gale) bestand. Bis zur Klärung rechtlicher Fragen wurde im 15. Jahr bereits Hopfen beigemischt und im 16. Jahrhundert wurde nur noch mit dem billigeren Hopfen gebraut.

Kategorie: Berufsbezeichnung